Wann zahlt die Krankenkasse eine Brustverkleinerung?
Die Brustverkleinerung ist eine chirurgische Methode, um verhältnismäßig große Brüste zu reduzieren. Insbesondere bei Beschwerden durch die großen Brüste entscheiden sich viele der betroffenen Frauen für den operativen Korrektureingriff. Doch es müssen nicht nur Schmerzen oder andere Begleiterscheinungen sein, die als Beweggrund für eine Brustverkleinerung vorliegen. Auch aus ästhetischen Gründen ist die Behandlung möglich. Mit welchen Kosten ist eine Brustverkleinerung verbunden und übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten für die OP?
Was passiert bei einer Brustverkleinerung?
Bei einer Brustverkleinerung reduziert der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie das Gewebe an der Brust, um eine kleinere und harmonisch aussehende Brust zu erzielen. Die Schnittführung wird dabei individuell festgelegt und an die Ausgangssituation sowie an das gewünschte Ergebnis angepasst. Bei umfangreichen Brustverkleinerungen kann es notwendig sein, die Brustwarze zu versetzen. Auch eine Verkleinerung der Brustwarze kann angeraten sein, damit sie in das neue Erscheinungsbild der Brust passt. Meist wird auch der Hautmantel an der Brust gestrafft, um optimale Resultate zu erreichen.
Der Eingriff findet für gewöhnlich unter Vollnarkose statt. Im Anschluss bleiben die Patientinnen in der Regel für zwei bis sieben Tage in der Klinik, um sich von der Operation zu erholen. Die Dauer des stationären Aufenthalts richtet sich nach dem Ausmaß und dem Verlauf der OP sowie der körperlichen Verfassung nach der Brustverkleinerung. Die Patientinnen werden vom erfahrenen Klinikpersonal betreut. Zum Schutz der Brust tragen die Patientinnen sechs bis acht Wochen lang einen speziellen Kompressions-BH.
Wie viel kostet die Brustverkleinerung?
Die Kosten für eine Brustverkleinerung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Hierzu zählen unter anderem das Beratungsgespräch und eventuelle Voruntersuchungen, die OP, alle benötigten Mittel und Materialien, der anschließende Klinikaufenthalt, die Nachsorgetermine und Kontrolluntersuchungen, der Spezial-BH und eventuelle Zusatzleistungen. Das können beispielsweise eine zusätzliche Brustwarzenkorrektur oder eine umfassende Bruststraffung sein, die als Kombinationseingriff stattfinden.
Die Kosten für eine Brustverkleinerung können daher von Patientin zu Patientin unterschiedlich ausfallen. Mit welchen Kosten zu rechnen ist, zeigt der Ästhetisch-Plastische Chirurg im Beratungsgespräch auf und erläutert den Kostenplan im Detail. Durchschnittlich finden sich Angaben zu den Behandlungskosten zwischen 5.000 und 7.000 Euro.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ob eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse übernommen wird, wird von Fall zu Fall individuell untersucht und entschieden. Damit die Krankenkassen Behandlungskosten für einen ästhetisch-plastischen Eingriff tragen, muss in jedem Fall eine medizinische Indikation vorliegen.
Bei der Brustverkleinerung ist es in der Regel so, dass die Patientinnen die Behandlung selbst bezahlen müssen. Lediglich bei starken Beschwerden durch die großen Brüste wie Bewegungseinschränkungen, Schmerzen, Haltungsschäden, Entzündungen oder einem starken psychischen Leiden durch das Aussehen der Brüste kann eine Kostenübernahme möglich sein. Das ist in jedem Fall vorab mit der jeweiligen Krankenkasse zu besprechen und zu klären.
Was benötigt die Krankenkasse?
Die Voraussetzungen können je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Daher sollten die Patientinnen sich vorab bei ihrer Krankenkasse informieren, welche Nachweise erbracht werden müssen. Meist beinhaltet der Antrag ein persönliches Schreiben sowie Nachweise über bereits erfolgte Maßnahmen und Untersuchungen. Auch ärztliche Atteste, die beispielsweise die körperlichen oder psychischen Beschwerden bescheinigen, sind wichtige Unterlagen für die Krankenkasse.
Krankschreibung oder Urlaub?
Erfolgt die Brustverkleinerung aus medizinischen Gründen kann zur Genesung eine etwa ein- bis dreiwöchige Krankschreibung durch den Arzt erfolgen. Bei einer Operation aus kosmetischen Gründen ist hingegen eine Krankschreibung ausgeschlossen, sodass die Patientinnen für diesen Zeitraum Urlaub beantragen müssen. Auch hierbei kann das Vorgehen von Eingriff zu Eingriff unterschiedlich ausfallen. In der persönlichen Beratung kann das Thema mit dem Spezialisten besprochen werden.
Brustverkleinerung – individuelle Beratung in der KASG
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