Ab welchem Alter ist eine Brustverkleinerung möglich?

Große Brüste können zu einer starken Belastung werden, weshalb sich immer mehr Frauen für eine chirurgische Brustverkleinerung entscheiden. Der Eingriff dient dazu, überschüssiges Gewebe zu verringern und die Brüste somit harmonisch zu verkleinern. Oftmals werden sie zusätzlich gestrafft, um optimale Ergebnisse zu erreichen. Zu den Fragen, die sich Frauen im Vorfeld der Behandlung stellen, zählt unter anderem, ab welchem Alter eine Brustverkleinerung durchgeführt werden kann. Ist eine OP bereits bei jungen Mädchen möglich, bei denen die Brüste großgewachsen sind?
 

Gründe für den Wunsch nach kleineren Brüsten

Die Brüste sind für Frauen häufig ein wichtiger Körperbereich, der großen Einfluss darauf nehmen kann, ob sich Frauen wohl und attraktiv fühlen oder mit Unsicherheiten und einem geringen Selbstwertgefühl konfrontiert sind. Oft werden die Brüste als Symbol für Weiblichkeit und Attraktivität gesehen. Dabei gibt es keinen allgemeingültigen Standard hinsichtlich des Aussehens – viele Frauen wünschen sich jedoch, dass die Brüste harmonisch zu den weiteren Körperproportionen passen. Während einige Frauen sich an zu kleinen Brüsten stören und über eine Brustvergrößerung nachdenken, können andere Frauen auch unter als zu groß empfundenen Brüsten leiden.

In erster Linie handelt es sich oft um ein ästhetisches Problem. Die großen Brüste sehen vor allem in enganliegender Kleidung für einige Betroffene unschön und störend aus, weil sie „zu viel“ sind. Zudem fühlen sich manche Frauen in der Öffentlichkeit angestarrt oder schämen sich für ihre großen Brüste. Überdies können voluminöse Brüste auch zu körperlichen Beschwerden führen. Vor allem wiederkehrende oder anhaltende Rückenschmerzen, Verspannungen und Haltungsschäden zählen zu den typischen Folgen.

 

Gibt es ein Mindestalter für die Brustverkleinerung?

Bei einer Brustverkleinerung ist es wichtig, dass das Brustwachstum zum Zeitpunkt der OP bereits vollständig abgeschlossen ist. Aus diesem Grund bietet sich die Behandlung frühestens ab dem 18. Lebensjahr an. Ohnehin werden ästhetisch-plastische Eingriffe, die keine medizinische Indikation haben, in der Regel erst dann vorgenommen, wenn die Patienten und Patientinnen volljährig sind.

Teils leiden bereits junge Frauen unter 18 Jahren an stark ausgeprägten Brüsten und tragen eine körperliche sowie psychische Belastung mit sich. Hierbei ist es dennoch für gewöhnlich ratsam, mit dem Eingriff bis zur Volljährigkeit zu warten, damit die Entwicklung der Brüste abgeschlossen ist. Andernfalls bestünde das Risiko, dass sich die Brüste nach der Operation verändern können, da das Brustwachstum noch anhält. Dies könnte sogar einen zweiten Eingriff notwendig machen.

In jedem Fall werden die Patientinnen vor der Behandlung ausführlich von Dr. Loos untersucht und beraten.

 

Bis zu welchem Alter kann die OP höchstens vorgenommen werden?

Die Entscheidung oder der Wunsch für eine Brustverkleinerung müssen nicht unbedingt schon frühzeitig bestehen. Auch im fortgeschrittenen Alter ziehen Frauen eine Verkleinerung ihrer Brüste in Betracht, um sich wohler in ihrem Körper zu fühlen oder auch um eventuelle gesundheitliche Beschwerden zu minimieren. Eine vorgeschriebene „Altersgrenze“ für eine chirurgische Brustverkleinerung gibt es dabei nicht. Entscheidend, ob eine Operation durchgeführt werden kann, ist die allgemeine Verfassung. Bestehen beispielsweise Vorerkrankungen wie Diabetes oder Wundheilungsstörungen, können die daraus resultierenden Risiken gegen einen Eingriff sprechen. Auch die Einnahme bestimmter Medikamente kann eine Brustverkleinerung ausschließen.

Anhand einer sorgsamen ärztlichen Untersuchung und Anamnese der Patientin stellt Dr. Loos fest, ob eine Brustverkleinerung möglich ist oder ob er von der OP abraten muss.
 

Kombination aus Brustverkleinerung und Bruststraffung für optimale Ergebnisse

Die Brustverkleinerung findet häufig in Verbindung mit einer Bruststraffung statt. Vor allem beim Entfernen großer Gewebemengen ist die umliegende Haut in der Regel stark gedehnt worden. Durch eine zusätzliche Straffungs-OP wirkt das Ergebnis jugendlich und harmonisch.
 

Gibt es ästhetisch-plastische Eingriffe, die vor der Volljährigkeit vorgenommen werden können?

Ästhetisch-plastische Eingriffe kommen selten vor der Volljährigkeit in Betracht. Eine der wenigen Ausnahmen stellt beispielsweise die Ohrenkorrektur dar. Dieser Eingriff kann schon im Kindesalter durchgeführt werden, um die jungen Patienten und Patientinnen vor möglichen Hänseleien und Entwicklungsstörungen durch die „Segelohren“ zu schützen. Bei der Behandlung von Minderjährigen sind in jedem Fall ärztliche, teilweise auch psychologische Gutachten sowie die Einwilligung der Eltern erforderlich. Die Regel sind sie nicht – die meisten „Schönheitseingriffe“ werden ausschließlich bei erwachsenen Patienten und Patientinnen vorgenommen.