17.01.2012
Nach telefonischer Auskunft des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen sind generelle Sondervereinbarungen der gesetzlichen Kassen mit reinen Privatkliniken oder rein privatärztlich tätigen Kollegen zur notwendigen Operation bei PIP Implantaten nicht möglich.
Hierbei hat die jeweilig zuständige gesetzliche Krankenkasse jedoch die Möglichkeit im Einzelfall hier positiv im Sinne der Versicherten zu entscheiden.
Das Vorgehen wurde so geschildert, dass die betreffende Patientin bezüglich der Kosten in Vorleistung geht und dann die Rechnung bei der zuständigen gesetzlichen Kasse einreicht. Inwieweit eine Kostenübernahme möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Wenn die betreffende Patientin hier sicher gehen will, sollte vor der geplanten Operation ein Gespräch mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.
Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen, auch nicht teilweise bei Behandlungen an reinen Privatkliniken oder rein privatärztlich tätigen Ärzten.
Die gesetzlichen Krankenkassen werden nach jetzigem Stand bei kosmetischen Operationen, und das sind im Allgemeinen alle Operationen zur Brustvergrößerung, die die gesetzliche Kasse nicht bezahlt hat, die betreffende Patientin in angemessenem Maße an den Kosten beteiligen. Dies ist Abhängig vom jeweiligen Jahreseinkommen und geht bis zu einer Rate von 50% der Behandlungskosten. Wie viel das im Einzelfall sein wird hängt von der Abrechnung des jeweiligen Vertragskrankenhauses bzw. dem Vertragsarzt ab.
Bei Implantatträgerinnen, die die Operation aus medizinischen Gründen, z.B. bei Brustfehlbildungen oder zum Brustaufbau nach Krebsoperationen bekommen haben, werden die Behandlungskosten zum jetzigen Stand vollständig übernommen. Auch hier gilt – sicher nur an Vertragskrankenhäusern. Alles andere hängt vom Einzelfall ab.