BGH-Urteil verpflichtet zu eindeutigem Qualitätsstandard für Operationen unter Narkose

Am 27. April 2012 erschien im Deutschen Ärzteblatt ein Artikel über eine Entscheidung des BGH in Karlsruhe über die Bestätigung einer Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit fahrlässiger Todesfolge. Der Arzt hatte eine praxisambulante Operation durchgeführt und war sowohl Operateur als auch gleichzeitig für die Narkose zuständig. Ein Narkosearzt war bei dem Eingriff nicht anwesend. Infolge eines Herz-Kreislauf-Stillstandes kam es durch zu spät eingeleitete Rettungsmaßnahmen in den Folgetagen zum Tod der Patientin. Es wurde eine „standardwidrige Behandlung, die insbesondere ohne die personelle und apparative Mindestausstattung begonnen wurde als von Anfang an rechtswidrig mangels wirksamer Einwilligung„ bemängelt.

 

 

Leider findet sich die Praxis, neben der Operation auch die Narkose durchzuführen und zu überwachen noch bei einigen Plastischen Chirurgen. Erkundigen Sie sich deshalb vor einer plastischen Operation unbedingt, wie die Narkose erfolgt und ob diese von einem Anästhesisten vorgenommen wird. In der Klinik am Stadtgarten ist Frau Dr. Schüller als Chefärztin der Anästhesieabteilung für Sie da und führt die Narkose bei Ihnen durch. Sowohl eine Analgosedierung  („Dämmerschlaf“) als auch eine Vollnarkose (mit Intubationsschlauch oder Larynxmaske) sind, je nach Eingriff und Dauer, möglich. In einem persönlichen Gespräch wird Sie Frau Dr. Schüller gerne beraten.